Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen schon einmal bereits über das Kontaktformular von der
Homepage geschrieben aber noch keine Antwort bekommen.
Mir stellen sich nur ein paar Fragen zu den Betriebskosten, die ich
gerne beantwortet bekommen hätte.
Meine Eigentumswohnung in der Langegasse und
bekommt jedes Jahr eine Ablesung von der Frima Techem.
Dieses Mal ist eine netter Mitarbeiter gekommen, den ich gefragt habe,
warum sich meine Werte am Heizkörper erhöhen, obwohl ich sie nie eingeschalten habe.
Seine Antwort darauf war, dass es leider so ist, dass die Ablesegeräte
sehr ungenau sind und man deswegen für etwas bezahlt was man garnicht
verbraucht. Ernsthaft? Ich bin manchmal während der Heizmonate mehrere
Monate nicht anwesend und zahle trotzdem über 1000€ Heizkosten im Jahr? Und warum kann ich nicht im Frühling oder Herbst heizen, falls es "noch immer" oder "schon" sehr kalt wird in meiner Wohnung?
Nächste Frage wäre warum in meiner Betriebskostenabrechnung regelmäßig
die Kosten fü die Instandhaltung des Lifts enthalten sind. Ich habe keinen Zugang zum Lift in meinem Wohnhaus, da es hier keinen gibt!
Ich bitte sie nur höflichst mir diese Fragen zu beantworten, da ich
diese Punkte sehr seltsam finde.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph B
ANTWORT
vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie die ausgebliebene Rückmeldung.
Die Heizungsverteilung in der gesamten Wohnhausanlage erfolgt über ein Ein-Rohr-System. D.h. es fließt ständig Wärme durch Ihre Wohnung auch wenn Sie die Heizkörper abgedreht haben. Somit misst das Techem-Messgerät einen Wärmedurchfluss, auch wenn dieser nur minimal sein mag.
In unserer Präsentation zur Thermischen Sanierung wurde auch erwähnt, dass im Zuge einer Sanierung eine Regulierung der einzelnen Wohnungen eingebaut werden sollte, um genau dieses Problem zu minimieren. Der zweite Anlauf zur Beschlussfassung einer Thermischen Sanierung erfolgt im Laufe des Frühjahrs.
Da im Wohnungseigentumsvertrag keine Regelung hinsichtlich eines abweichenden Aufteilungsschlüssels für die Liftkosten getroffen wurde, sind diese Aufwendungen auf alle Eigentümer im Verhältnis der Nutzwertanteile aufzuteilen. Es kann jedoch jederzeit ein Beschluss gefasst werden, dass z.B. Ihr Haus keine Liftkosten verrechnet bekommt. Hierfür ist jedoch ein einstimmiger Beschluss der gesamten Wohnhausanlage erforderlich.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Manfred Rottensteiner, MA
Geschäftsführer
Februar 2024....
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