Wir müssen ja bekanntlich wegen eines Formfehlers die Abstimmung wiederholen.
Tut uns sehr leid, dass wir Euch nochmals bitten müssen.
Und genau das machen wir jetzt.
Den neuen Abstimmungsbogen könnt ihr hier unten herunterladen.
(Es geht zusätzlich noch einer per Post an alle Eigentümer)
Bitte nutzt die Chance, etwas zum Positiven zu verändern.
Nur gemeinsam sind wir stark und können etwas verbessern.
Ein rechtlicher Hinweis:
Wir weisen explizit darauf hin, dass die Abstimmung gemäß § 24 Abs. 4 WEG Novelle 2022 erfolgt, nach der Methode der erleichterten Mehrheitsfindung: es braucht die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, berechnet nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile. Die Mehrheit muss überdies ein Drittel aller Miteigentumsanteile erreichen. Ein mehrheitliches Unterbleiben der Stimmabgabe verhindert nicht eine wirksame Beschlussfassung!