Liebe Familien Malina und Mittelböck,
danke ja, Ihre Information ist gestern bei mir eingegangen. Zum Wechsel der HV gratuliere ich herzlich, es kann nur besser werden!! Allerdings sollten wir dringend das detaillierte Abstimmungsergebnis veröffentlichen, bevor jemand auf die Idee kommt, es könnte bei der Abstimmung etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. ;-) .
Die zuletzt von unserer alten HV veröffentlichte Todo-Liste liest sich sehr engagiert, wenn man jedoch weiß, dass sich einige Punkte (z.B. Sanierung Aufzüge) bereits seit einigen Jahren ziehen, sieht das Ganze nicht mehr so toll aus.
Zum Thema Aufzüge: hier wurden wir bereits bei der Eigentümerversammlung 2022 darauf hingewiesen, dass der TÜV einige Auflagen zur Sanierung gemacht hat, die dringend umgesetzt werden müssen. Dass genau diese Punkte im Juni 2024 noch immer nicht erledigt sind, ist für mich mehr als befremdlich.
Zum Thema Heizhaus: Es mag richtig sein, dass die Kelag vor 7 Jahren eine größere Sanierung des Heizhauses vorgenommen hat, nur war das Heizhaus zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr in unserem Besitz. Der Verkauf des Heizhauses an die Kelag muss schon vor 2006 erfolgt sein! Ich habe während meiner gesamten Eigentümerschaft keine Abstimmungsaufforderung für einen Verkauf des Heizhauses erhalten! Außerdem ist während dieser gesamten Zeit auch keine Abstimmung positiv ausgegangen! Hier wäre es sicher hilfreich, den seinerzeitigen Vertrag über den Verkauf von der HV ausheben zu lassen, um zu prüfen, welche Optionen wir haben.
Und ja, die BK-Nachzahlung ist wirklich befremdlich, nicht nur was die Höhe der Energiekosten betrifft. Wir hatten ja schon im Vorjahr eine Nachzahlung und die HV hat keine Veranlassung zur Erhöhung der BK-Vorauszahlungen gesehen. Außerdem haben wir bei der Heizungs- und Warmwasserablesung im Vorjahr zum ersten Mal keinen Beleg mit den abgelesenen Werten erhalten. Es kann also nicht kontrolliert werden, ob wirklich richtig verrechnet wurde! Beim Durchlesen der Bestandnehmerabrechnung ist mir noch auf Seite 4, Punkt 1.12, der Posten "SGB/Gießen der Anlage" aufgefallen, weiß jemand, was das sein könnte? Soweit ich weiß, wurde das Gießen der Anlage schon immer von WE's in Eigenregie und kostenlos übernommen. Warum müssen wir plötzlich der Firma für die Grünflächenbetreuung einen Beitrag fürs Gießen zahlen?
Vielleicht kann jemand meine Fragen beantworten.
Liebe Grüße
Inge Herzog, B1/7